Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Betriebsfunkverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 16
Inkrafttretensdatum
12.01.2012
Außerkrafttretensdatum
31.12.2019
Abkürzung
BFV
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Verlautbarungen
§ 16.Paragraph 16,
Die in Anlage 2 zitierte Vereinbarung liegt bei den Fernmeldebüros während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Sie wird weiters auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie veröffentlicht.
Im RIS seit
24.01.2012
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2019
Gesetzesnummer
20007644
Dokumentnummer
NOR40135541