Betriebsfunkverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 12 aus 2012,
römisch fünf
Paragraph 16
12.01.2012
31.12.2019
BFV
91/01 Fernmeldewesen
Die in Anlage 2 zitierte Vereinbarung liegt bei den Fernmeldebüros während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Sie wird weiters auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie veröffentlicht.
19.12.2019
20007644
NOR40135541