Bundesrecht konsolidiert

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Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung Anl. 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 468/2011

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2012

Außerkrafttretensdatum

20.10.2016

Abkürzung

NPSV

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anlage römisch zwei

1. Cannbinomimetisch wirksame Verbindungen

Die folgenden chemischen Grundstrukturen:

  1. Litera a
    (Naphthalin-1-yl)(1H-indol-3-yl)methanon aus der Gruppe der Naphthoyl-Indole,
  2. Litera b
    (Naphthalin-1-yl)(1H-indol-3-yl)methan aus der Gruppe der Napthtylmethyl-Indole,
  3. Litera c
    (Naphthalin-1-yl)(1H-pyrrol-3-yl)methanon aus der Gruppe der Naphthoyl-Pyrrole,
  4. Litera d
    1-(Naphthalin-1-ylmethylen)-1H-inden aus der Gruppe der Naphthylmethyl-Indene,
  5. Litera e
    (Phenyl)(1H-indol-3-yl)methanon aus der Gruppe der Benzoyl-Indole,
  6. Litera f
    (2-Phenyl)(1H-indol-3-yl)ethanon aus der Gruppe der Phenacetyl-Indole,
  7. Litera g
    2-(3-hydroxycyclohexyl)phenol aus der Gruppe der Cyclohexyl-Phenole, weiters die
  8. Litera h
    Indolcarbon-2-säure-amide und
  9. Litera i
    Tetrahydro-6H-benzo[c]chromen-1-ol,
sowie jede Verbindung, die von einer dieser chemischen Grundstrukturen abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.

2. Phenethylamin-Verbindungen

Jede Verbindung, die von einer Phenethylamin-Grundstruktur abgeleitet werden kann, auch wenn sie ein heterocyclisches oder polycyclisches Ringsystem (Naphthyl-, Tetralin-, Indol-, Indan-, Methylendioxy-, Benzofuran-, Dihydro-Benzofuran- oder Thienyl-Ringsystem) oder eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.

3. Amino-Phenyl-Ethanon-Verbindungen

Amino-Phenyl-Ethanon sowie jede Verbindung, die von dieser chemischen Grundstruktur abgeleitet werden kann, auch wenn sie ein heterocyclisches oder polycyclisches Ringsystem (Naphthyl-, Tetralin-, Indol-, Indan-, Methylendioxy-, Benzofuran- oder Dihydro-Benzofuran-Ringsystem) oder eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.

4. Alpha-Keto-Benzylamin-Verbindungen

Alpha-Keto-Benzylamin sowie jede Verbindung, die von dieser chemischen Grundstruktur abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.

5. 2-Aminoindan- und 2-Aminotetralin-Verbindungen

2,3-Dihydro-1H-Inden-2-Amin oder 2-Aminotetralin sowie jede Verbindung, die von einer dieser chemischen Grundstrukturen abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.

6. Tryptamin-Verbindungen

Tryptamin sowie jede Verbindung, die von dieser chemischen Grundstruktur abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.

7. (1-Phenyl und 1-Benzyl) Piperazin-Verbindungen

1-Phenylpiperazin oder 1-Benzylpiperazin sowie jede Verbindung, die von einer dieser chemischen Grundstrukturen abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.

8. Arylcyclohexylamin-Verbindungen

Jede Verbindung, die von den chemischen Grundstrukturen Arylcyclohexylamin, Arylcyclohexyl-Pyrrolidin oder Arylcyclohexyl-Piperidin abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.

9. Diphenylmethylpiperidin-Verbindungen

Jede Verbindung, die von den chemischen Grundstrukturen Diphenylmethylpiperidin, Phenylcyclohexyl-methylpyrrolidin oder Diphenylmethylpyrrolidin abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.

Schlagworte

Naphthylsystem, Tetralinsystem, Indolsystem, Indansystem, Methylendioxysystem, Benzofuransystem

Im RIS seit

23.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2016

Gesetzesnummer

20007642

Dokumentnummer

NOR40135521

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