Kurztitel
Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 468/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 468 aus 2011,
Text
Anlage IIAnlage römisch zwei
1. Cannbinomimetisch wirksame Verbindungen
Die folgenden chemischen Grundstrukturen:
(Naphthalin-1-yl)(1H-indol-3-yl)methanon aus der Gruppe der Naphthoyl-Indole,
(Naphthalin-1-yl)(1H-indol-3-yl)methan aus der Gruppe der Napthtylmethyl-Indole,
(Naphthalin-1-yl)(1H-pyrrol-3-yl)methanon aus der Gruppe der Naphthoyl-Pyrrole,
1-(Naphthalin-1-ylmethylen)-1H-inden aus der Gruppe der Naphthylmethyl-Indene,
(Phenyl)(1H-indol-3-yl)methanon aus der Gruppe der Benzoyl-Indole,
(2-Phenyl)(1H-indol-3-yl)ethanon aus der Gruppe der Phenacetyl-Indole,
2-(3-hydroxycyclohexyl)phenol aus der Gruppe der Cyclohexyl-Phenole, weiters die
Indolcarbon-2-säure-amide und
Tetrahydro-6H-benzo[c]chromen-1-ol,
sowie jede Verbindung, die von einer dieser chemischen Grundstrukturen abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß § 1 Abs. 2 als Substituent(en) aufweist.sowie jede Verbindung, die von einer dieser chemischen Grundstrukturen abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.
2. Phenethylamin-Verbindungen
Jede Verbindung, die von einer Phenethylamin-Grundstruktur abgeleitet werden kann, auch wenn sie ein heterocyclisches oder polycyclisches Ringsystem (Naphthyl-, Tetralin-, Indol-, Indan-, Methylendioxy-, Benzofuran-, Dihydro-Benzofuran- oder Thienyl-Ringsystem) oder eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß § 1 Abs. 2 als Substituent(en) aufweist.Jede Verbindung, die von einer Phenethylamin-Grundstruktur abgeleitet werden kann, auch wenn sie ein heterocyclisches oder polycyclisches Ringsystem (Naphthyl-, Tetralin-, Indol-, Indan-, Methylendioxy-, Benzofuran-, Dihydro-Benzofuran- oder Thienyl-Ringsystem) oder eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.
3. Amino-Phenyl-Ethanon-Verbindungen
Amino-Phenyl-Ethanon sowie jede Verbindung, die von dieser chemischen Grundstruktur abgeleitet werden kann, auch wenn sie ein heterocyclisches oder polycyclisches Ringsystem (Naphthyl-, Tetralin-, Indol-, Indan-, Methylendioxy-, Benzofuran- oder Dihydro-Benzofuran-Ringsystem) oder eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß § 1 Abs. 2 als Substituent(en) aufweist.Amino-Phenyl-Ethanon sowie jede Verbindung, die von dieser chemischen Grundstruktur abgeleitet werden kann, auch wenn sie ein heterocyclisches oder polycyclisches Ringsystem (Naphthyl-, Tetralin-, Indol-, Indan-, Methylendioxy-, Benzofuran- oder Dihydro-Benzofuran-Ringsystem) oder eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.
4. Alpha-Keto-Benzylamin-Verbindungen
Alpha-Keto-Benzylamin sowie jede Verbindung, die von dieser chemischen Grundstruktur abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß § 1 Abs. 2 als Substituent(en) aufweist.Alpha-Keto-Benzylamin sowie jede Verbindung, die von dieser chemischen Grundstruktur abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.
5. 2-Aminoindan- und 2-Aminotetralin-Verbindungen
2,3-Dihydro-1H-Inden-2-Amin oder 2-Aminotetralin sowie jede Verbindung, die von einer dieser chemischen Grundstrukturen abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß § 1 Abs. 2 als Substituent(en) aufweist.2,3-Dihydro-1H-Inden-2-Amin oder 2-Aminotetralin sowie jede Verbindung, die von einer dieser chemischen Grundstrukturen abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.
6. Tryptamin-Verbindungen
Tryptamin sowie jede Verbindung, die von dieser chemischen Grundstruktur abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß § 1 Abs. 2 als Substituent(en) aufweist.Tryptamin sowie jede Verbindung, die von dieser chemischen Grundstruktur abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.
7. (1-Phenyl und 1-Benzyl) Piperazin-Verbindungen
1-Phenylpiperazin oder 1-Benzylpiperazin sowie jede Verbindung, die von einer dieser chemischen Grundstrukturen abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß § 1 Abs. 2 als Substituent(en) aufweist.1-Phenylpiperazin oder 1-Benzylpiperazin sowie jede Verbindung, die von einer dieser chemischen Grundstrukturen abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.
8. Arylcyclohexylamin-Verbindungen
Jede Verbindung, die von den chemischen Grundstrukturen Arylcyclohexylamin, Arylcyclohexyl-Pyrrolidin oder Arylcyclohexyl-Piperidin abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß § 1 Abs. 2 als Substituent(en) aufweist.Jede Verbindung, die von den chemischen Grundstrukturen Arylcyclohexylamin, Arylcyclohexyl-Pyrrolidin oder Arylcyclohexyl-Piperidin abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.
9. Diphenylmethylpiperidin-Verbindungen
Jede Verbindung, die von den chemischen Grundstrukturen Diphenylmethylpiperidin, Phenylcyclohexyl-methylpyrrolidin oder Diphenylmethylpyrrolidin abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß § 1 Abs. 2 als Substituent(en) aufweist.Jede Verbindung, die von den chemischen Grundstrukturen Diphenylmethylpiperidin, Phenylcyclohexyl-methylpyrrolidin oder Diphenylmethylpyrrolidin abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Substituent(en) aufweist.