(3)Absatz 3,Über die Durchlaufstelle werden sowohl Auskünfte über Vorratsdaten als auch Auskünfte über Betriebsdaten abgewickelt. Ausnahmen sind nur in dem von § 3 normierten Ausmaß zulässig. Über die Durchlaufstelle werden alle Auskunftsfälle revisionssicher statistisch erfasst.Über die Durchlaufstelle werden sowohl Auskünfte über Vorratsdaten als auch Auskünfte über Betriebsdaten abgewickelt. Ausnahmen sind nur in dem von Paragraph 3, normierten Ausmaß zulässig. Über die Durchlaufstelle werden alle Auskunftsfälle revisionssicher statistisch erfasst.