Absatz eins,Die Durchlaufstelle ist ein elektronisches Postfachsystem zur sicheren Abwicklung von Anfragen und Auskünften im Sinne des Paragraph 94, Absatz 4, TKG 2003 und des Paragraph 99, Absatz 3 a, Finanzstrafgesetz-FinStrG, Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2015,. Alle Beteiligten sind dabei über einen verschlüsselten Übertragungskanal an die Durchlaufstelle angebunden.