Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
INVEKOS-GIS-V 2011
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
13.10.2011
Außerkrafttretensdatum
07.05.2015
Index
55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Gilt für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre ab 2012, daher ab Herbstantrag 2011, gestellt werden (vgl. § 10 Abs. 1).
Diese Verordnung bleibt weiterhin auf Sachverhalte, die sich bis einschließlich 31. Dezember 2014 verwirklicht haben und auf Beihilfeanträge, die bis einschließlich Kalenderjahr 2014 gestellt wurden, anwendbar (vgl. § 30 Abs. 2,
BGBl. II Nr. 100/2015).
Text
Flächenpolygone und Ausmaß der beihilfefähigen Fläche
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Flächenangaben zum Feldstück und maßnahmenabhängig erforderlichenfalls zum Schlag erfolgen auf Grund digitaler Polygone. Das Ausmaß der Fläche ist jeweils für die tatsächlich genutzte Fläche zu ermitteln und in Hektar mit zwei Dezimalstellen, kaufmännisch gerundet, anzugeben.
(2)Absatz 2,Die nach Maßgabe der jeweiligen Beihilfemaßnahmen beihilfefähige Fläche ist die tatsächlich genutzte Fläche einschließlich der in § 4 Abs. 3 lit. b bis d genannten Elemente. Die beihilfefähige Fläche kann höchstens das Ausmaß der Referenzparzelle aufweisen.Die nach Maßgabe der jeweiligen Beihilfemaßnahmen beihilfefähige Fläche ist die tatsächlich genutzte Fläche einschließlich der in Paragraph 4, Absatz 3, Litera b bis d genannten Elemente. Die beihilfefähige Fläche kann höchstens das Ausmaß der Referenzparzelle aufweisen.
Im RIS seit
13.10.2011
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2015
Gesetzesnummer
20007488
Dokumentnummer
NOR40132207