im zugelassenen Verfahren gemäß § 65 Abs. 4 AsylG 2005 nach Maßgabe der faktischen Möglichkeiten, sofern diese optionalen Leistungsteile abgerufen werden,im zugelassenen Verfahren gemäß Paragraph 65, Absatz 4, AsylG 2005 nach Maßgabe der faktischen Möglichkeiten, sofern diese optionalen Leistungsteile abgerufen werden,
für die tatsächlich erbrachte Beratungsleistung einmalig
27,63 Euro,