(1)Absatz eins,Wesentliche Elemente der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, in der jeweils geltenden Fassung, sindWesentliche Elemente der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit gemäß Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), Bundesgesetzblatt Nr. 286, in der jeweils geltenden Fassung, sind
die Straßenverkehrssicherheitsziele,
die Beschreibung der Istsituation und der Nullvariante im Prognosezeitpunkt im Einflussbereich des Vorhabens und
die Erörterung der Folgen, die die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit mit sich bringen.