(6)Absatz 6,Es sind gemäß Anhang 1 im Eingabefeld „Wie sieht Erfolg aus?“ zumindest eine bis höchstens fünf Kennzahlen anzugeben, die kurz- oder mittelfristig den Beitrag der gesetzten Maßnahmen zum Fortschritt oder zum Erfolg des Wirkungsziels anzeigen. „Inputindikatoren“, das sind Kennzahlen, die ein bestimmtes Volumen an eingesetzten Mitteln in einer Prozentzahl oder als Absolutbetrag angeben und mit der Zielerreichung gleichsetzen, dürfen nicht festgelegt werden. Auf Personen bezogene Kennzahlen sind nach Geschlecht differenziert anzugeben, wenn sie für die Erreichung des Gleichstellungsziels relevant sind. Bei jeder Kennzahl ist anzugeben, nach welcher Methode sie berechnet und aus welcher Datenquelle sie bezogen wird.