Bundesrecht konsolidiert

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Spielzeugverordnung 2011 § 4

Kurztitel

Spielzeugverordnung 2011

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 203/2011

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

20.07.2011

Außerkrafttretensdatum

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

EG-Konformitätserklärung

Paragraph 4,
  1. Absatz eins,Der Hersteller hat vor dem erstmaligen Inverkehrbringen durch eine EG-Konformitätserklärung zu bestätigen, dass die Anforderungen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins u, n, d, 2 erfüllt sind.
  2. Absatz 2,Die EG-Konformitätserklärung enthält mindestens die in Anlage 3 dieser Verordnung und den Modulen A, B oder C des Anhangs römisch zwei des Beschlusses Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG, ABl. Nr. L 218 vom 13. August 2008, angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten. Die EG-Konformitätserklärung entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anlage 3. Sie ist in deutscher Sprache abzufassen.

Im RIS seit

30.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2015

Gesetzesnummer

20007342

Dokumentnummer

NOR40129591

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