Kurztitel

Spielzeugverordnung 2011

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

20.07.2011

Text

EG-Konformitätserklärung

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Der Hersteller hat vor dem erstmaligen Inverkehrbringen durch eine EG-Konformitätserklärung zu bestätigen, dass die Anforderungen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins u, n, d, 2 erfüllt sind.
  2. Absatz 2,Die EG-Konformitätserklärung enthält mindestens die in Anlage 3 dieser Verordnung und den Modulen A, B oder C des Anhangs römisch zwei des Beschlusses Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG, ABl. Nr. L 218 vom 13. August 2008, angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten. Die EG-Konformitätserklärung entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anlage 3. Sie ist in deutscher Sprache abzufassen.