Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Tapezierer/in und Dekorateur/in-Ausbildungsordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.06.2011
Außerkrafttretensdatum
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Lehrberuf Tapezierer/in und Dekorateur/in
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Der Lehrberuf Tapezierer/in und Dekorateur/in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2)Absatz 2,Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein. Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlusszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Tapezierer und Dekorateur oder Tapeziererin und Dekorateurin) zu bezeichnen.
Schlagworte
Tapeziererin, Dekorateurin
Im RIS seit
03.05.2011
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011
Gesetzesnummer
20007259
Dokumentnummer
NOR40128383