die Riede liegt in einem Weinbaugebiet, für das gemäß § 10 Abs. 7 des Weingesetzes 2009 Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftsprofilen festgesetzt wurden, die die Kategorien Gebietswein, Ortswein und Riedenwein beinhalten,die Riede liegt in einem Weinbaugebiet, für das gemäß Paragraph 10, Absatz 7, des Weingesetzes 2009 Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftsprofilen festgesetzt wurden, die die Kategorien Gebietswein, Ortswein und Riedenwein beinhalten,