Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Unzulässige Nebenbeschäftigungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.04.2011
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
§ 2.Paragraph 2,
Für Bedienstete, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben maßgeblichen Einfluss auf die Vergabe von Förderungsmitteln und auf die dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen haben, sind Nebenbeschäftigungen als Organe von juristischen Personen, Personengesellschaften sowie sonstiger Rechtsträger, die für solche Förderungen aus dem jeweiligen Einflussbereich des Bediensteten in Betracht kommen, jedenfalls unzulässig.
Im RIS seit
31.03.2011
Zuletzt aktualisiert am
31.03.2011
Gesetzesnummer
20007214
Dokumentnummer
NOR40127761