Bundesrecht konsolidiert

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Unzulässige Nebenbeschäftigungen § 2

Kurztitel

Unzulässige Nebenbeschäftigungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 100/2011

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.04.2011

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Paragraph 2,

Für Bedienstete, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben maßgeblichen Einfluss auf die Vergabe von Förderungsmitteln und auf die dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen haben, sind Nebenbeschäftigungen als Organe von juristischen Personen, Personengesellschaften sowie sonstiger Rechtsträger, die für solche Förderungen aus dem jeweiligen Einflussbereich des Bediensteten in Betracht kommen, jedenfalls unzulässig.

Im RIS seit

31.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2011

Gesetzesnummer

20007214

Dokumentnummer

NOR40127761

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