Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Saatgut-Beiz-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
06.03.2010
Außerkrafttretensdatum
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
Kennzeichnung
§ 5.Paragraph 5,
Saatgut ist zusätzlich zu den auf Grund des Saatgutgesetzes 1997 erforderlichen Kennzeichnungselementen in geeigneter Weise mit folgenden Angaben in deutscher Sprache zu kennzeichnen:
Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, mit dem das Saatgut behandelt wurde,
Bezeichnung(en) des Wirkstoffes/der Wirkstoffe in dem betreffenden Produkt,
Standardformulierungen für die Sicherheitshinweise gemäß der Richtlinie 1999/45/EG und
in der Zulassung für das Produkt vorgesehene Maßnahmen zur Risikominderung.
Im RIS seit
15.04.2010
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2010
Gesetzesnummer
20006682
Dokumentnummer
NOR40115820