Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, mit dem das Saatgut behandelt wurde,
Saatgut-Beiz-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 74 aus 2010,
Paragraph 5
06.03.2010
Saatgut ist zusätzlich zu den auf Grund des Saatgutgesetzes 1997 erforderlichen Kennzeichnungselementen in geeigneter Weise mit folgenden Angaben in deutscher Sprache zu kennzeichnen: