Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.2011
Außerkrafttretensdatum
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
(2)Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer, BGBl. II Nr. 4/2010, aufgehoben. Die aufgehobene Verordnung ist jedoch weiterhin auf vor dem 1. Jänner 2011 eingetretene Sachverhalte anzuwenden.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 4 aus 2010,, aufgehoben. Die aufgehobene Verordnung ist jedoch weiterhin auf vor dem 1. Jänner 2011 eingetretene Sachverhalte anzuwenden.
Im RIS seit
13.01.2011
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2014
Gesetzesnummer
20007065
Dokumentnummer
NOR40124970