Kurztitel

Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 449 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2011

Text

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
  2. Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 4 aus 2010,, aufgehoben. Die aufgehobene Verordnung ist jedoch weiterhin auf vor dem 1. Jänner 2011 eingetretene Sachverhalte anzuwenden.