Arbeiten und Maßnahmen nach § 4 Abs. 1 und 2 sowie nach § 7 Abs. 5, Tagbauzuschnittsparameter nach § 9, tagbauspezifische Gefahrenbereiche nach § 10 Abs. 1 und 2, Ergebnisse der Gefahrenanalyse und Maßnahmen nach § 14 Abs. 1 Z 2 sowie Ergebnisse der Überprüfung nach § 16 Abs. 2.Arbeiten und Maßnahmen nach Paragraph 4, Absatz eins und 2 sowie nach Paragraph 7, Absatz 5,, Tagbauzuschnittsparameter nach Paragraph 9,, tagbauspezifische Gefahrenbereiche nach Paragraph 10, Absatz eins, und 2, Ergebnisse der Gefahrenanalyse und Maßnahmen nach Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer 2, sowie Ergebnisse der Überprüfung nach Paragraph 16, Absatz 2,