Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.02.2021
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ELStV
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Anordnung zur Erstellung der Statistik der Einkommens- und Lebensbedingungen
§ 1.Paragraph eins,
Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EU) 2019/1700 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen und den zu dieser Verordnung ergangenen delegierten Rechtsakten sowie Durchführungsrechtsakten gemäß diesen Rechtsakten statistische Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten
Statistiken über Einkommen von Personen und Privathaushalten sowie
Statistiken über Lebensbedingungen
für Kalenderjahre zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Erstellung der Statistiken hat neben den Quer- auch Längsschnittdaten zu umfassen.
Schlagworte
Einkommensbedingung, Querschnittdaten
Im RIS seit
01.02.2021
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2021
Gesetzesnummer
20006884
Dokumentnummer
NOR40231091