Bundesrecht konsolidiert

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Bestandsspezifische Impfstoffe - Betriebsordnung § 1

Kurztitel

Bestandsspezifische Impfstoffe - Betriebsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 248/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

27.07.2010

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BIBO

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Geltungsbereich

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung gilt für Betriebe, die bestandsspezifische Impfstoffe für Tiere herstellen, kontrollieren oder in Verkehr bringen.
  2. Absatz 2,Als Betriebe im Sinne des Absatz eins, gelten alle Betriebsstätten der von Absatz eins, umfassten Betriebe, auch wenn diese im Sinne des Paragraph 46, der Gewerbeordnung 1994 nicht unter die Bestimmungen über weitere Betriebsstätten fallen.

Im RIS seit

13.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2010

Gesetzesnummer

20006874

Dokumentnummer

NOR40121229

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