die nähere Festlegung der Durchführung von Prüfungen und Zertifizierungen für Personen, die bestimmte in der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase, ABl. Nr. L 161 vom 14.06.2006 S. 1, in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 305/2008 zur Festlegung der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Personal, das Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgewinnung bestimmter fluorierter Treibhausgase aus Hochspannungsschaltanlagen ausübt, sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der diesbezüglichen Zertifikate, ABl. Nr. L 92 vom 03.04.2008 S. 17, festgelegte Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen ausüben, unddie nähere Festlegung der Durchführung von Prüfungen und Zertifizierungen für Personen, die bestimmte in der Verordnung (EG) Nr. 842 aus 2006, über bestimmte fluorierte Treibhausgase, Amtsblatt Nummer L 161 vom 14.06.2006 Seite 1, in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 305 aus 2008, zur Festlegung der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Personal, das Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgewinnung bestimmter fluorierter Treibhausgase aus Hochspannungsschaltanlagen ausübt, sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der diesbezüglichen Zertifikate, Amtsblatt Nummer L 92 vom 03.04.2008 Seite 17, festgelegte Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen ausüben, und