Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sattlerei-Ausbildungsordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.07.2010
Außerkrafttretensdatum
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Fachkunde
§ 6.Paragraph 6,
Absatz eins,(1) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Fragen aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
(2)Absatz 2, Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen erfolgen. In diesem Fall sind aus jedem Bereich je vier Fragen zu stellen.
(3)Absatz 3, Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
(4)Absatz 4, Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
Schlagworte
Werkstoff
Im RIS seit
27.07.2010
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2010
Gesetzesnummer
20006820
Dokumentnummer
NOR40119199