Absatz eins,(1) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Fragen aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsWerk- und Hilfsstoffe,
- Ziffer 2Zubehör,
- Ziffer 3Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
- Ziffer 4Arbeitsverfahren.
Sattlerei-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2010,
Paragraph 6
01.07.2010