Bundesrecht konsolidiert

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Metallgießer/in-Ausbildungsordnung § 1

Kurztitel

Metallgießer/in-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 188/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.07.2010

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Lehrberuf Metallgießer/Metallgießerin

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Metallgießer/in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2, Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein.

Im RIS seit

22.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010

Gesetzesnummer

20006816

Dokumentnummer

NOR40119131

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