Kurztitel

Metallgießer/in-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 188 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.07.2010

Text

Lehrberuf Metallgießer/Metallgießerin

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Metallgießer/in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2, Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein.