Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Hufschmied/in-Ausbildungsordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.07.2010
Außerkrafttretensdatum
30.06.2015
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Lehrberuf Hufschmied/in
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Der Lehrberuf Hufschmied/in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
(2)Absatz 2,In die Ausbildung im Lehrberuf Hufschmied/in kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2016 eingetreten werden.
(3)Absatz 3,Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein.
Schlagworte
Hufschmiedin
Im RIS seit
21.07.2010
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2015
Gesetzesnummer
20006811
Dokumentnummer
NOR40118968