Kurztitel

Hufschmied/in-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 186 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.07.2010

Außerkrafttretensdatum

30.06.2015

Text

Lehrberuf Hufschmied/in

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Hufschmied/in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
  2. Absatz 2,In die Ausbildung im Lehrberuf Hufschmied/in kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2016 eingetreten werden.
  3. Absatz 3,Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein.