Bundesrecht konsolidiert

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Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei bestimmten Umsätzen § 2

Kurztitel

Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei bestimmten Umsätzen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 173/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

17.06.2010

Außerkrafttretensdatum

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Text

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Bei Sportwetten und Ausspielungen gemäß Paragraph 2, GSpG verlagert sich der Leistungsort vom Drittland ins Inland, wenn die tatsächliche Nutzung oder Auswertung dieser Leistung im Inland erfolgt. Das gilt nicht für Leistungen im Sinne des Paragraph 3 a, Absatz 14, Ziffer 14, UStG 1994, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Paragraph 3 a, Absatz 5, Ziffer 3, UStG 1994 ist, der keinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat.
  2. Absatz 2,Bei der Vermittlung von Sportwetten und Ausspielungen gemäß Paragraph 2, GSpG an im Drittland ansässige Unternehmer im Sinne des Paragraph 3 a, Absatz 5, Ziffer eins und 2 UStG 1994 verlagert sich der Leistungsort vom Drittland ins Inland, wenn die tatsächliche Nutzung oder Auswertung dieser Leistung im Inland erfolgt.

Im RIS seit

21.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2010

Gesetzesnummer

20006803

Dokumentnummer

NOR40118554

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