Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei bestimmten Umsätzen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
17.06.2010
Außerkrafttretensdatum
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
§ 1.Paragraph eins,
Bei der Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Beförderungsmitteln, verlagert sich der Leistungsort vom Drittland ins Inland, wenn diese Gegenstände tatsächlich im Inland genutzt werden.
Im RIS seit
21.06.2010
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2010
Gesetzesnummer
20006803
Dokumentnummer
NOR40118553