Bundesrecht konsolidiert

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Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung § 1

Kurztitel

Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 116/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

07.05.2012

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BANU – V

Index

95/03 Vermessungsrecht

Beachte

Zum Bezugszeitraum vgl. § 6.

Text

Unterteilungen der Benützungsarten

Paragraph eins,

Benützungsarten nach Paragraph 10, Absatz eins, VermG werden in die im Paragraph 2, angeführten Nutzungen unterteilt. Die Nutzungen sind Informationen über den Naturzustand auf der Erdoberfläche. Rechtliche Zusatzinformationen gem. Paragraph 3, beschreiben Rechtszustände der Nutzungen.

Im RIS seit

04.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2015

Gesetzesnummer

20006750

Dokumentnummer

NOR40117346

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