Kurztitel

Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 116 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

07.05.2012

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 6,

Text

Unterteilungen der Benützungsarten

Paragraph eins,

Benützungsarten nach Paragraph 10, Absatz eins, VermG werden in die im Paragraph 2, angeführten Nutzungen unterteilt. Die Nutzungen sind Informationen über den Naturzustand auf der Erdoberfläche. Rechtliche Zusatzinformationen gem. Paragraph 3, beschreiben Rechtszustände der Nutzungen.