Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Bergbau-Sprengverordnung Art. 1 § 1

Kurztitel

Bergbau-Sprengverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 60/2009

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1 § 1

Inkrafttretensdatum

01.04.2009

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BSpV

Index

58/01 Bergrecht

Text

Artikel römisch eins
1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Ziele

Paragraph eins,

Ziele dieser Verordnung sind

  1. Ziffer eins
    der Schutz von Personen (ausgenommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) vor einer Gefährdung des Lebens und der Gesundheit,
  2. Ziffer 2
    der Schutz von fremden nicht zur Benützung überlassenen Sachen vor einer Gefährdung,
  3. Ziffer 3
    der Schutz der Umwelt und von Gewässern vor einer über das zumutbare Maß hinausgehenden Beeinträchtigung,
  4. Ziffer 4
    der Schutz der Lagerstätte und
  5. Ziffer 5
    der Schutz der Oberfläche sowie die Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit.

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2023

Gesetzesnummer

20006223

Dokumentnummer

NOR40104433

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2009/60/A1P1/NOR40104433

Navigation im Suchergebnis