Bundesrecht konsolidiert

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Section Control-Messstreckenverordnung Pichl § 1

Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Pichl

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 440/2009

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

16.12.2009

Außerkrafttretensdatum

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt zwischen km 21,292 und km 28,223 der Richtungsfahrbahn Suben der A 8 Innkreis Autobahn festgelegt.

Im RIS seit

19.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2018

Gesetzesnummer

20006604

Dokumentnummer

NOR40113096

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