Section Control-Messstreckenverordnung Pichl
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 440 aus 2009,
römisch fünf
Paragraph eins
16.12.2009
90/01 Straßenverkehrsrecht
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt zwischen km 21,292 und km 28,223 der Richtungsfahrbahn Suben der A 8 Innkreis Autobahn festgelegt.
21.02.2018
20006604
NOR40113096