(8)Absatz 8,Die angeführten Einzelberichte ergeben gemeinsam den Jahresbericht der Krankenanstalt, der zugleich der Gesamtbericht dieser Institution ist. Werden von einer übergeordneten Institution mehrere Krankenanstalten geführt, bilden die Jahresberichte der einzelnen Krankenanstalten gemeinsam den Gesamtbericht, der, soweit es das Berichts-Handbuch (§ 10) vorsieht, noch um den Jahresbericht der krankenanstaltenübergeordneten Ebene zu erweitern ist.Die angeführten Einzelberichte ergeben gemeinsam den Jahresbericht der Krankenanstalt, der zugleich der Gesamtbericht dieser Institution ist. Werden von einer übergeordneten Institution mehrere Krankenanstalten geführt, bilden die Jahresberichte der einzelnen Krankenanstalten gemeinsam den Gesamtbericht, der, soweit es das Berichts-Handbuch (Paragraph 10,) vorsieht, noch um den Jahresbericht der krankenanstaltenübergeordneten Ebene zu erweitern ist.