Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 405 aus 2009,
römisch fünf
Paragraph 7
01.01.2010
KRBV
82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Dabei ist jedenfalls die Erlösstruktur für jede Krankenanstalt darzustellen. Ebenso ist die Quellen- und Verwendungsanalyse entsprechend den Festlegungen des Berichts-Handbuches (Paragraph 10,) zu erstellen, wobei jedenfalls die Darstellung der Einnahmen bis zur „Summe aller Einnahmen vor Finanzierung“ und die Darstellung der Ausgaben bis zur „Summe aller Ausgaben vor Finanzierung“ für jede Krankenanstalt zu erfolgen hat.
Vermögensstruktur, Quellenanalyse
06.11.2017
20006565
NOR40112129