Bundesrecht konsolidiert

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Schiedsgerichtsordnung der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien § 1

Kurztitel

Schiedsgerichtsordnung der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 347/2009

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2010

Außerkrafttretensdatum

Index

22/02 Zivilprozessordnung

Text

römisch eins. Zuständigkeit

Zuständigkeit bei Börsegeschäften

Paragraph eins,

An der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien besteht ein Schiedsgericht. Streitigkeiten aus Börsegeschäften sind durch das Schiedsgericht zu entscheiden.

Im RIS seit

12.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2012

Gesetzesnummer

20006503

Dokumentnummer

NOR40111196

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