Kurztitel

Schiedsgerichtsordnung der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 347 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2010

Text

römisch eins. Zuständigkeit

Zuständigkeit bei Börsegeschäften

Paragraph eins,

An der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien besteht ein Schiedsgericht. Streitigkeiten aus Börsegeschäften sind durch das Schiedsgericht zu entscheiden.