Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
INVEKOS-GIS-V 2009
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
20.10.2009
Außerkrafttretensdatum
12.10.2011
Index
56/01 Verstaatlichung
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 15.
Gilt weiterin für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre 2010 und 2011 gestellt wurden.
Text
Verwendung
§ 10.Paragraph 10,
(1)Absatz eins,Die digitalen Daten der Hofkarte dienen dem Antragsteller und der Zahlstelle als Grundlage bei der Ermittlung von Lage und Ausmaß beihilferelevanter Flächen.
(2)Absatz 2,Die digitalen Daten der Hofkarte sind von der Zahlstelle für die Verwaltungskontrolle und für Vor-Ort-Kontrolle heranzuziehen.
(3)Absatz 3,Die Orthophotodaten dienen jedenfalls als Hilfsmittel.
Im RIS seit
12.11.2009
Zuletzt aktualisiert am
13.10.2011
Gesetzesnummer
20006493
Dokumentnummer
NOR40111095