Absatz eins,Die digitalen Daten der Hofkarte dienen dem Antragsteller und der Zahlstelle als Grundlage bei der Ermittlung von Lage und Ausmaß beihilferelevanter Flächen.
INVEKOS-GIS-V 2009
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 338 aus 2009, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 330 aus 2011,
Paragraph 10
20.10.2009
12.10.2011
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 15,
Gilt weiterin für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre 2010 und 2011 gestellt wurden.