Bundesrecht konsolidiert

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Hormonverordnung 2009 § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Hormonverordnung 2009

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 218/2009

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

10.07.2009

Außerkrafttretensdatum

28.01.2025

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Ausnahmen für therapeutische Behandlungen

Paragraph 3,

Ausgenommen vom Verbot gemäß Paragraph 2, ist die Anwendung zugelassener Arzneispezialitäten zur therapeutischen Behandlung unter den in Anhang römisch drei genannten Bedingungen bei Nutztieren. Es dürfen gemäß Anhang römisch drei nur die in Spalte 1 genannten Stoffe an die in Spalte 2 genannten Tiere zu den in Spalte 3 angegeben Anwendungsgebieten und unter den in Spalte 4 genannten Bedingungen angewendet werden.

Im RIS seit

24.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2025

Gesetzesnummer

20006391

Dokumentnummer

NOR40108577

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2009/218/P3/NOR40108577

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