Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse in der zahnärztlichen Fachassistenz erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht und auf Anordnung und unter Aufsicht des Zahnarztes oder der Zahnärztin auszuführen: