Bundesrecht konsolidiert

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Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen § 0

Kurztitel

Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 130/2009

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.05.2009

Außerkrafttretensdatum

Index

70/07 Schule und Kirche

Titel

Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen) sowie Änderungen von Bekanntmachungen in Verordnungen über die Lehrpläne der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen), der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule
StF: BGBl. II Nr. 130/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, wird bekannt gemacht:

Anmerkung

1. Der Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen) wurde in Artikel 1 des BGBl. II Nr. 130/2009 kundgemacht.
2. Dokumentalistische Gliederung:
Anlage 1 = Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe und Bildungsanstalten für Elementarpädagogik), einschließlich deren Sonderformen sowie an der Polytechnischen Schule und an Berufsschulen
Anlage 2 = Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe sowie an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik einschließlich deren Sonderformen

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2019

Gesetzesnummer

20006276

Dokumentnummer

NOR30007115

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