Bundesrecht konsolidiert

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Dienstausweise (BMLFUW) § 1

Kurztitel

Dienstausweise (BMLFUW)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 100/2009

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

04.04.2009

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Anwendungsbereich

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung ist auf alle Bedienstete des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (im folgenden BMLFUW genannt) und seine nachgeordneten Dienststellen anzuwenden.
  2. Absatz 2,Bedienstete im Sinne dieser Verordnung sind Beamtinnen und Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und Bedienstete nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948, die in einem aufrechten Dienstverhältnis zum BMLFUW bzw. seinen nachgeordneten Dienststellen stehen.

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2016

Gesetzesnummer

20006253

Dokumentnummer

NOR40105368

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