Absatz eins,Diese Verordnung ist auf alle Bedienstete des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (im folgenden BMLFUW genannt) und seine nachgeordneten Dienststellen anzuwenden.
Dienstausweise (BMLFUW)
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 100 aus 2009,
Paragraph eins
04.04.2009