Bundesrecht konsolidiert

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Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von selbständig Erwerbstätigen § 1

Kurztitel

Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von selbständig Erwerbstätigen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 461/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2009

Außerkrafttretensdatum

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung

Text

Paragraph eins,

Die von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft in einem Kalendermonat eingehobenen Arbeitslosenversicherungsbeiträge gemäß Paragraph 2, AMPFG sind vermindert um die Einhebungsvergütung bis zum 20. des nächstfolgenden Monates auf das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bekannt gegebene Konto zu überweisen.

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2016

Gesetzesnummer

20006132

Dokumentnummer

NOR40103056

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