Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ersatz der Aufwendungen für Mitglieder des Hochschulrates an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.10.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Hochschulrates
§ 2.Paragraph 2,
Den übrigen Mitgliedern des Hochschulrates der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß § 1 Abs. 1 Z 9 des Hochschulgesetzes 2005 gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an jeder Sitzung des Hochschulrates ein Sitzungsgeld von jeweils 200 €. Den übrigen Mitgliedern des Hochschulrates der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 9, des Hochschulgesetzes 2005 gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an jeder Sitzung des Hochschulrates ein Sitzungsgeld von jeweils 200 €.
Schlagworte
Agrarpädagogik
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2016
Gesetzesnummer
20006127
Dokumentnummer
NOR40103021