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Ersatz der Aufwendungen für Mitglieder des Hochschulrates an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien § 2

Kurztitel

Ersatz der Aufwendungen für Mitglieder des Hochschulrates an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 457/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.10.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

72/02 Studienrecht allgemein

Text

Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Hochschulrates

Paragraph 2,

Den übrigen Mitgliedern des Hochschulrates der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 9, des Hochschulgesetzes 2005 gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an jeder Sitzung des Hochschulrates ein Sitzungsgeld von jeweils 200 €.

Schlagworte

Agrarpädagogik

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2016

Gesetzesnummer

20006127

Dokumentnummer

NOR40103021

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