Kurztitel

Ersatz der Aufwendungen für Mitglieder des Hochschulrates an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 457 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.10.2008

Text

Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Hochschulrates

Paragraph 2,

Den übrigen Mitgliedern des Hochschulrates der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 9, des Hochschulgesetzes 2005 gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an jeder Sitzung des Hochschulrates ein Sitzungsgeld von jeweils 200 €.